| Informationen über den Kaufablauf in
Griechenland. .. .vom Kaufentschluss, bis zum endgültigen Erwerb....
Haben Sie nun Ihr "Traumobjekt" gefunden und sich
endgültig zum Kauf entschlossen?
Bevor Sie nun zum "angenehmen Teil" übergehen können,
gilt es vorher noch einige bürokratische Hürden zu nehmen. Selbstverständlich betreuen
und begleiten wir Sie auch in diesem Teil der Abwicklung kompetent und kostenlos.
1. Kaufvereinbarung
Nachdem Sie sich endgültig für den Erwerb einer Immobilie
entschieden haben, wird eine entsprechende Vereinbarung (Kaufvorvertrag) von beiden
Parteien (Sie als Käufer und dem Verkäufer (oder bevollmächtigte Personen)
unterzeichnet.
Diese Vereinbarung bestätigt Ihre ernsthafte Absicht:
eine bestimmte Immobilie (durch die entsprechende Exposenummer festgelegt)
zu einem bestimmten Preis
innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erwerben
innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine entsprechende Anzahlung zu leisten. (Diese wird
natürlich schriftlich bestätigt).
(Diese Punkte werden individuell mit Ihnen abgesprochen und entsprechend festgelegt).
Selbstverständlich ist diese Vereinbarung auch für den Verkäufer bindend:
Die entsprechende Immobilie (durch die entsprechende Exposenummer festgelegt)
zu einem bestimmten Preis
innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Sie zu veräußern
Nun wird das besagte Objekt für Sie verbindlich reserviert und aus unserem
Verkaufsangebot genommen.
Da nun mit den eigentlichen Vertragsaktivitäten begonnen wird, und dadurch
entsprechende Kosten verursacht werden (u.a. Notar, Rechtsanwalt), möchten wir Sie
darauf hinweisen, dass die geleistete Anzahlung nicht mehr erstattet werden kann, falls
Sie in Betracht ziehen, das Objekt (aus welchen Gründen auch immer) nach
Unterzeichnung der Vereinbarung nicht mehr zu erwerben.
Sollte es zu Komplikationen auf Seiten des Verkäufers oder des Objektes kommen und
somit der Erwerb für Sie nicht möglich werden, wird Ihnen die komplette Anzahlung
unverzüglich erstattet.
2. Vertragsvorbereitungen
Für den Fall, dass Sie sich in Griechenland aufhalten, ist es von Vorteil wenn Sie
folgendes persönlich erledigen (auf Wunsch natürlich mit unserer Mithilfe). Falls Sie
nicht persönlich anwesend sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens (im Regelfall,
ein ortsansässiger Rechtsanwalt Ihrer Wahl, oder auch unsere Partner) bevollmächtigen
nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich des Immobilienerwerbs für Sie tätig zu
werden. Diese Vollmacht muss schriftlich von einem öffentlichen Notar erstellt werden und
ist innerhalb eines Tages angefertigt.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
Dieses ist unter Vorlage der Vollmacht bei jedem öffentlichen Notar in Griechenland oder
bei jedem griechischen Konsulat möglich.
3. Überprüfung des Objekts
Ein unabhängiger Rechtsanwalt und ein unabhängiger Notar (entweder von Ihnen
ausgesucht, oder auf unsere Empfehlung hin vorgeschlagen) werden nun damit beauftragt, die
Eintragungen, (u.a. Besitztitel, Eigentumsrechte und sonstigen Eintragungen) beim
Grundbuchamt einzusehen und zu überprüfen.
Der Rechtsanwalt fertigt hierauf einen Bericht über das Ergebnis seiner
Nachforschungen in schriftlicher Form an (die Kosten hierfür richten sich nach je Objekt
und Kaufpreis).
Um die Kosten bzw. Zeitspanne der Vertragsvorbereitungen zu reduzieren ist es
vorteilhaft, wenn es sich bei der bevollmächtigten Person und dem beauftragten
Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.
4. Topographischer Plan
Ein topographischer Plan, der sämtliche technischen Einzelheiten beinhaltet, muss
ebenfalls vorgelegt werden. Falls es sich um einen Neubau handelt kann der topographische
Plan des Architekten genutzt werden. Ansonsten ist es immer ratsam, einen aktuellen Plan
erstellen zu lassen; auch für den Fall, dass der Verkäufer einen Vermessungsbericht zur
Bestätigung der Abmessungen und Größenangaben vorlegt. Denn dadurch lassen sich die
Angaben und Ausführungen des Verkäufers überprüfen. Eine Abschrift davon fügt der
Rechtsanwalt seinem Bericht bei.
Der topographische Plan muss folgende Informationen enthalten:
exakte Maße des Objekts
Grundriss des Objekts (üblicherweise im Maßstab 1:100. 1:200, 1:500)
Lageplan (üblicherweise im Maßstab 1:5000)
Art der zulässigen Bebauung (Stockwerke, m²)
Entfernung zum Nachbargrundstück
Entfernung zum Meer (falls diese die Steuerangabe beeinflusst)
Name der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und deren Zustimmung für die, im
Vertrag angegebenen, Grundstücksgrenzen
5. Finanzamt/Steuer
Wurden alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammengetragen, wird als
nächstes nun die Grunderwerbsteuer fällig. Diese wird in der Regel vom beauftragten
Rechtsanwalt direkt an das Finanzamt überwiesen und lässt sich in zwei Kategorien
einteilen:
Kategorie 1 (Beinhaltet den Eigentumserwerb innerhalb des Bebauungsplans)
Dies ist die unkompliziertere und schnellere Abwicklung, da Vergleichswerte (z.B. von
Nachbargrundstücken) vorliegen. Vergleichswerte sind in Griechenland für die
Wertermittlung üblich, da es keine Einheitswertermittlung in diesem Sinne gibt.
Kategorie 2 (Beinhaltet den Eigentumserwerb außerhalb des Bebauungsplans)
Ein individuell zu ermittelnder Betrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Hiervon wird nun
eine Anzahlung an das Finanzamt fällig. Erwähnenswert ist sicherlich, dass das Finanzamt
den Kaufpreis einer Immobilie fast immer niedriger als den tatsächlichen Verkaufspreis
festlegt. Dadurch sparen Sie als Erwerber entsprechend Steuern und Gebühren. Trotzdem
haben Sie als Käufer die Möglichkeit Einspruch einzulegen falls Sie nicht mit der
festgesetzten Grunderwerbsteuer einverstanden sind (hierzu sollten stichhaltige
Begründungen vorliegen z.B. vergleichbare Objekte in unmittelbarer Nachbarschaft). Es
kommt dann zu einer Neuberechnung der Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer hängt ebenfalls davon ab
Wie viele Käufer das Objekt erwerben (Ehepaar gilt als ein Käufer)
Ob ein Titel erstellt werden muss (dieser wird dann spätestens beim Kauf erstellt, da es
in Griechenland noch nicht flächendeckend Katasterämter gibt)
Ob die Entfernung zum Meer weniger als 500m beträgt.
Sobald sämtliche Unterlagen (Urkunden, Pläne,
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Rechtsanwalt usw.) vorliegen sämtliche Absprachen
(z.B. Zahlungsart, Währung, Zahlungstermin) ausgehandelt wurden
Die fälligen Steuern an das Finanzamt gezahlt wurden, werden die eigentlichen
Kaufverträge entsprechend der oben aufgezählten Punkte individuell erstellt und zur
Unterzeichnung vorgelegt.
Nun werden die Kaufverträge von beiden Parteien (oder deren Bevollmächtigten)
unterzeichnet.
Je nach Absprache ist nun auch der restliche Kaufpreis fällig (Bei Neubauten erfolgen
Teilzahlungen nach Bauschnitt).
Die Registrierung beim Grundbuchamt als endgültiger und unwiderruflicher
Eigentumsnachweis wird angefertigt und zugestellt.
Herzlichen Glückwunsch, nun sind Sie rechtmäßige/r
Eigentümer/in Ihrer Traumimmobilie!
Wir haben versucht, Ihnen das Verfahren so verständlich und unkompliziert wie möglich
darzustellen.
Es gibt je nach Region leichte Abweichungen von dem oben dargestellten Verfahren.
Selbstverständlich können Sie für den gesamten Ablauf mit unserer Hilfe und kompetenten
Unterstützung rechnen, damit wir zusammen so schnell und unkompliziert als möglich Ihren
Wunsch erfüllen können.
Bis dahin verbleiben wir,
mit freundlichen Grüßen |